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LG Bielefeld, 06.12.1995 - 3 T 927/95 |
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- BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80
Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache
Auszug aus LG Bielefeld, 06.12.1995 - 3 T 927/95
Die Bestimmung, wer die Funktion des Vollziehungsbeamten ausübt, obliegt der Landesjustizverwaltung gemäß § 154 GVG (vgl. Bundesverwaltungsgericht NJW 1983, 899, 900).